Jetzt investieren und gesetzliche Vorgaben erfüllen
Bereits seit dem 23.9.2020 wird durch die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0) festgelegt, dass öffentliche Stellen verpflichtet sind, ihre digitalen Produkte und Websites barrierefrei zu gestalten.
Doch auch Unternehmen sind bald in weiten Teilen verpflichtet, ihre Online-Shops, Webseiten, digitale Services und Apps barrierefrei anzubieten.
Am 28. Juni 2025 endet die Übergangsfrist. Barrierefreiheit ist dann für die meisten digitalen Produkte und Dienstleistungen gesetzlich vorgeschrieben – und damit auch einklagbar.
Wettbewerbsvorteil statt Kostenfaktor
Doch auch unabhängig von gesetzlichen Vorschriften lohnt es sich, in Barrierefreiheit zu investieren. Nicht zuletzt erhöht sie die Produktqualität. Weniger Barrieren bedeuten mehr Effizient, Effektivität und Freude bei der Benutzung. Barrierefreiheit erhöht somit die Usability und damit die User Experience digitaler Produkte – und dies eben nicht nur für schwerbehinderte Menschen, sondern aller NutzerInnen.
Behindertengerecht ist menschengerecht. – Richard von Weizsäcker