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Barrierefreiheit – universelles Design für eine Welt ohne Barrieren

Barrierefreiheit – das braucht doch kein Mensch, oder? Doch, tatsächlich sogar mindestens 30 Prozent der deutschen Bevölkerung! Beeinträchtigte Menschen findet man in allen Altersklassen, Berufsgruppen und Lebensbereichen.

Barrierefreiheit

Jetzt investieren und gesetzliche Vorgaben erfüllen

Bereits seit dem 23.9.2020 wird durch die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0) festgelegt, dass öffentliche Stellen verpflichtet sind, ihre digitalen Produkte und Websites barrierefrei zu gestalten.

Doch auch Unternehmen sind bald in weiten Teilen verpflichtet, ihre Online-Shops, Webseiten, digitale Services und Apps barrierefrei anzubieten.
Am 28. Juni 2025 endet die Übergangsfrist. Barrierefreiheit ist dann für die meisten digitalen Produkte und Dienstleistungen gesetzlich vorgeschrieben – und damit auch einklagbar.

Wettbewerbsvorteil statt Kostenfaktor

Doch auch unabhängig von gesetzlichen Vorschriften lohnt es sich, in Barrierefreiheit zu investieren. Nicht zuletzt erhöht sie die Produktqualität. Weniger Barrieren bedeuten mehr Effizient, Effektivität und Freude bei der Benutzung. Barrierefreiheit erhöht somit die Usability und damit die User Experience digitaler Produkte – und dies eben nicht nur für schwerbehinderte Menschen, sondern aller NutzerInnen. 

 

Behindertengerecht ist menschengerecht. – Richard von Weizsäcker

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Clemens Arnold
Clemens Arnold
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Vorgehens Empfehlung

Analyse der eigenen Produkte.

Unternehmen müssen ihren Status quo kennen, um zu wissen, in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht. Im ersten Schritt empfiehlt sich hier eine Analyse des Erscheinungsbildes, beziehungsweise der konkreten Benutzeroberfläche hinsichtlich Farbkontraste, Typografie und weiterer Elemente zur Erreichung von Barrierefreiheit. Im gleichen Zuge müssen Unternehmen auch due technische Umsetzung ihrer digitalen Produkte in Bezug auf Barrierefreiheit kritisch evaluieren. Orientierung bieten die international akzeptierten Standard-Web-Content-Accessibility-Guidelines (WCAG) und natürlich die Unterstützung durch einen speziellen Dienstleister.

Handlungskatalog erstellen.

Auf Grundlage der Analyse leiten sich die nächsten Handlungsschritte ab, deren Umsetzung bis zum Sommer 2025 erfolgen muss. Eine zeitnahe Budgetierung ist daher von höchster Wichtigkeit, um Projekte jetzt zu planen, rechtzeitig umzusetzen und als Unternehmen mit seinem digitalen Angebot bis zum Strichtag alle Vorgaben zu erfüllen. Denn neben den gestalterischen und technischen Anpassungen sind redaktionelle Zusatzinformationen für Nutzerinnen und Nutzer von Assistenzsystemen zu erstellen und in die Produkte zu integrieren.

Mitarbeitende schulen.

Content Creators, Redakteurinnen und Redakteure und alle involvierten Mitarbeitenden müssen wissen, wie sie barrierefreie Angebote erstellen. Für die Sensibilisierung sind Schulungen und Training notwendig, die aufgrund der oftmals fehlenden Expertise in den Unternehmen selbst auch mittels externer Beratenden durchführbar sind.

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