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Barrierefreiheit – universelles Design für eine Welt ohne Barrieren

Mit dem neuen Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit wird Inklusion zur Pflicht – wir optimieren Ihre digitalen Produkte. Vertrauen Sie auf über 10 Jahre Erfahrung in digitaler Barrierefreiheit.

Barrierefreiheit

Die Zeit drängt – beginnen Sie jetzt mit der Umsetzung 

Bereits am 22. Juli 2021 wurde das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verkündet. Aktuell läuft die Übergangsfrist, die am 28. Juni 2025 endet.
Ab diesem Stichtag sind Unternehmen weitgehend gesetzlich verpflichtet, ihre Online-Shops, Webseiten, digitale Services und Apps barrierefrei anzubieten.

Das Gesetz sieht ausdrücklich die Möglichkeit einer Verbandsklage durch Interessenvertretungen, aber auch Einzelklagen durch Betroffene vor. Und „betroffen“ sind sehr viele Menschen – rund 30% der deutschen Bevölkerung profitieren von einzelnen Bausteinen der Barrierefreiheit.

 

      Wettbewerbsvorteil statt Kostenfaktor

      Aber auch unabhängig von gesetzlichen Vorschriften lohnt es sich, in Barrierefreiheit zu investieren. Nicht zuletzt erhöht sie die Produktqualität. Weniger Barrieren bedeuten, dass Nutzerinnen und Nutzer ihre Produkte einfacher und mit mehr Freude nutzen können – Usability und User Experience steigen für alle.
      Gerade im Hinblick auf den fortschreitenden demografischen Wandel können durch Barrierefreiheit neue Kundengruppen erschlossen werden.

       

      Behindertengerecht ist menschengerecht. – Richard von Weizsäcker

      Digitale Barrierfreiheit - so wird es gemacht.
      Bastian Ehl
      Bastian Ehl
      UX Lead
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      Normen und Konformität

      Für die digitale Barrierefreiheit gibt es eine weltweit anerkannte Norm. Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) bieten drei Konformitätsstufen und definierte Kriterien. Aktuell gültig ist Version 2.2. Diese kann unter folgendem Link eingesehen werden (englisch): https://www.w3.org/TR/WCAG22/

      Für öffentliche Stellen in der EU gilt die EN 301 549, die sich inhaltlich weitergehend an WCAG 2.1 orientiert.

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      Gesetzliche Vorgaben

       

      Barriefreiheit für digitale Angebote der Privatwirtschaft ist im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) geregelt. Die Übergangsfrist des Gesetzes endet am 28. Juni 2025.
      Das BFSG geht auf den bereits 2019 verabschiedeten European Accessibility Act zurück, dessen Ziel es ist, mehr Menschen einen barrierefreien Zugang zu Produkten und Services zu ermöglichen.

      Barrierefrei werden

       

      Barrierefreiheit ist eine Aufgabe für interdisziplinäre Teams. Es braucht User Interface Expertinnen und Experten, Entwicklerinnen und Entwickler, aber vor allem auch Redakteurinnen und Redakteure, die Inhalte barrierefrei aufbereiten.

      Macaw kann Ihnen mit maßgeschneiderten Teams helfen, Ihre Produkte barrierefrei zu gestalten.

      Macaw | Full-service digital partner

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