Jetzt investieren und gesetzliche Vorgaben erfüllen
Bereits seit dem 23.9.2020 wird durch die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0) festgelegt, dass öffentliche Stellen verpflichtet sind, ihre digitalen Produkte und Websites barrierefrei zu gestalten.
Doch auch Unternehmen sind bald in weiten Teilen verpflichtet, ihre Online-Shops, Webseiten, digitale Services und Apps barrierefrei anzubieten.
Am 28. Juni 2025 endet die Übergangsfrist. Barrierefreiheit ist dann für die meisten digitalen Produkte und Dienstleistungen gesetzlich vorgeschrieben – und damit auch einklagbar.