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Digitale Barrierefreiheit ohne Kompromisse

 Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) rückt das Thema digitale Barrierefreiheit in den Fokus vieler Unternehmen. Das Gesetz ist bereits in Kraft, die verbindliche Umsetzung musste bis zum 28. Juni 2025 erfolgen. Unser Mini-Guide bietet Ihnen einen Überblick, um herauszufinden, wie gut Ihr Unternehmen aufgestellt ist. 

Lesezeit 1 min

Die Zeit drängt - beginnen Sie jetzt mit der Umsetzung 

Seit dem 28. Juni 2025 müssen Produkte und Dienstleistungen gemäß BFSG barrierefrei zugänglich sein. Die Umsetzung erfolgt auf Basis der WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines) in den Stufen A und AA. Insbesondere Branchen wie E-Commerce sowie Websites mit Funktionen wie Kontaktformularen oder Buchungstools sind betroffen. Um die Kriterien zu erfüllen, sind oft umfangreiche Anpassungen erforderlich. Deshalb empfehlen wir, das Thema Barrierefreiheit frühzeitig in Ihre digitale Strategie zu integrieren und langfristig einzuplanen.

Das Gesetz sieht ausdrücklich die Möglichkeit einer Verbandsklage durch Interessenvertretungen, aber auch Einzelklagen durch Betroffene vor. Und „betroffen“ sind sehr viele Menschen – rund 30% der deutschen Bevölkerung profitieren von einzelnen Bausteinen der Barrierefreiheit.

Wettbewerbsvorteil statt Kostenfaktor

Aber auch unabhängig von gesetzlichen Vorschriften lohnt es sich, in Barrierefreiheit zu investieren. Nicht zuletzt erhöht sie die Produktqualität. Weniger Barrieren bedeuten, dass Nutzerinnen und Nutzer ihre Produkte einfacher und mit mehr Freude nutzen können - Usability und User Experience steigen für alle.
Gerade im Hinblick auf den fortschreitenden demografischen Wandel können durch Barrierefreiheit neue Kundengruppen erschlossen werden.

Behindertengerecht ist menschengerecht. - Richard von Weizsäcker

 

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