Barrierefreie Lösungen für jeden Bedarf
Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zur digitalen Barrierefreiheit – von der ersten Analyse bis zur Umsetzung. Unser Portfolio umfasst passgenaue Lösungen, die Ihre Anforderungen und die gesetzlichen Vorgaben perfekt vereinen:- Accessibility-Audit als der erste Schritt zur Barrierefreiheit: Unser Audit prüft Ihre bestehenden digitalen Angebote auf Barrierefreiheit. Dabei identifizieren wir Schwachstellen und liefern Ihnen eine transparente Analyse des aktuellen Stands.
- Beratung, Strategieentwicklung und Design: Auf Grundlage des Audits entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen einen Umsetzungsplan. Unser Ziel: Zukunftssichere und innovative Lösungen, die über die reine Gesetzeserfüllung hinausgehen.
- Umsetzung und Testing: Wir unterstützen Sie bei der praktischen Umsetzung der Maßnahmen und schulen Ihr Team, damit digitale Barrierefreiheit langfristig in Ihre Prozesse integriert wird.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, aktiv zu werden! Sehen Sie Barrierefreiheit nicht nur als gesetzliche Pflicht, sondern als eine Chance, Innovation voranzutreiben und neue Zielgruppen zu erreichen. Mit einem Accessibility-Audit legen Sie den Grundstein für eine nachhaltige und barrierefreie Zukunft.
Schritte zur barrierefreien Lösung:
Unsere Audit-Angebote im Überblick:
Ob Sie eine einfache Überprüfung oder eine umfassende Analyse benötigen – wir bieten maßgeschneiderte Audit-Pakete mit klaren Preisen und Leistungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.
Basic Audit |
Pro Audit |
Premium Audit |
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| ab 799 € | ab 1.400 € | ab 2.499 € |
Was zeichnet unser Audit aus?
- Klare Analysen: Wir zeigen Ihnen genau, wo Optimierungen für eine barrierefreie Website notwendig sind.
- Praktische Lösungen: Unsere Empfehlungen sind konkret und leicht umsetzbar.
- Verständliche Berichte: Ohne Fachjargon – stattdessen klare Handlungsschritte.
- Persönliche Begleitung: Wir stehen Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite.
Häufig gestellte Fragen:
1. Wann tritt der European Accessibility Act in Kraft?
Der European Accessibility Act (EAA) wurde am 28. Juni 2019 verabschiedet. Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 28. Juni 2022 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Anforderungen des EAA müssen ab dem 28. Juni 2025 erfüllt werden.
2. Wen betrifft der European Accessibility Act?
Der EAA betrifft Hersteller, Händler und Importeure bestimmter Produkte sowie Dienstleistungserbringer für Verbraucherinnen und Verbraucher. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft.
3. Welche gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit gibt es?
Die gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit sind im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) festgelegt, das den European Accessibility Act in deutsches Recht umsetzt. Dieses Gesetz definiert Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht bzw. erbracht werden.
4. Wie oft sollte ein Barrierefreiheits-Audit durchgeführt werden?
Es wird empfohlen, Barrierefreiheits-Audits regelmäßig, idealerweise jährlich, durchzuführen. Zudem sollten Audits nach größeren Updates oder wesentlichen Änderungen an der Struktur, dem Inhalt oder der Funktionalität Ihrer Website oder App erfolgen, um neue Barrieren zu identifizieren und zu adressieren.
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